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Das Bundesportal zur IT-Barrierefreiheit soll ein breites Informationsangebot von einschlägigen Normen bis hin zu guten Beispielen bereit halten und stetig erweitert werden.
Auf dem Bundesportal zur IT-Barrierefreiheit findet sich ein Standardvorgehen des Bundes, um Barrierefreiheit in Entwicklungs- und Ausschreibungsunterlagen einzuarbeiten. Dieses Vorgehen beinhaltet auch einen Standardanforderungskatalog, der interaktiv die Barrierefreiheits-Anforderungen für Maßnahmen und Projekte ermittelt. Ergänzt wird das Standardvorgehen durch den Vergabebaustein. Er hilft den für die Vergabe Verantwortlichen dabei, die Anforderungen an die Barrierefreiheit bei der Beschaffung von IT-Systemen in der Vergabeunterlage abzubilden.
Die hessische Landesbeauftragte für barrierefreie IT hat in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat den Vergabebaustein Barrierefreiheit entwickelt.
Die Aktion Mensch e.V. hat schon 2009 die offizielle deutsche Übersetzung der Version 2.0 erstellt.
Die Technische Universität Dresden sammelt Dokumente und Informationsmaterialien der Arbeitsgemeinschaft "Services Behinderung und Studium". Es geht um "Dokumente zur barrierefreien Lehre und zu barrierefreiem Prüfen" und "Anleitungen zur barrierefreien Gestaltung von Dokumenten" (Microsoft Word, Microsoft Powerpoint, Adobe InDesign).
Selbstbeschreibung "Auf Genderleicht.de finden Sie nützliche Tipps & Tools, wie Sie diskriminierungsfrei schreiben und sprechen können. Sie brauchen mehr Informationen? Wir haben für Sie Fakten zu Geschlechtergerechtigkeit in Wort und Bild gesammelt. Wir sind Journalistinnen und zeigen Ihnen, wie faire Medienarbeit einfach und immer funktionieren kann."
Vermittelt Dolmetscher für Gebärdensprache zu allen beauftragten Einsätzen, die im Rahmen von Verwaltungsverfahren stattfinden. Aber auch für Events, Tagungen und andere große und kleine Veranstaltungen. Die Haupteinsatzgebiete sind Gesundheitstermine und Gespräche bei der Rentenversicherung, Arbeitsagentur, dem Jobcenter, Jugendämtern, Sozialämtern, Kitas und Schulen, beim Landesamt für Soziales und Versorgung Brandenburg (LASV) oder beim Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGESO), bei Kita-, Schul-, und Arbeitsassistenz. Die Dolmetscherzentrale ist Teil des "Zentrum für Kultur und visuelle Kommunikation der Gehörlosen Berlin & Brandenburg e.V." (ZfK-BB).
Access Guide is an introduction to digital accessibility - specifically to help understand Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG).
W3C First Public Working Draft 21 January 2021
"This page introduces the in-progress W3C Accessibility Guidelines (WCAG) 3.0 Working Draft. It explains how WCAG 3 is related to WCAG 2. This page is the starting point for information about WCAG 3 now and in the future."
W3C Working Draft 08 June 2021
Blog entry on 06 July 2021: "The much anticipated First Public Working Draft of the W3C Accessibility Guidelines (WCAG) 3.0 was recently released, with ongoing calls for feedback as the Working Draft develops. Showcasing a new structure, a new naming convention and promising a more understandable, easier to digest set of guidelines. These guidelines are expected to be far more inclusive and look beyond web content."
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSGV in Kraft. Es enthält z.B. Regelungen zu E-Books, E-Readern und für den E-Commerce-Bereich. Seit 2022 gibt es auch eine Konkretisierung durch die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSGV.
Weitere Informationen bei der dzblesen.de und dem boersenverein.de.
Das BIK-Projekt entwickelt unter GitHub Prüfschritte für die Barrierefreiheit von Webseiten in deutscher Sprache. Die oben verlinkte Auswahl beinhaltet nur Links zu BIK-Texten für die 50 Erfolgskriterien der Konformitätsstufen A und AA der WCAG 2.1.
Seit 25. Mai 2020 pflege ich eine Linksammlung mit dem Schwerpunkt "Barrierefreiheit von Internetseiten".
Hinweise nehme ich unter kontakt@frank.schiersner.de gerne entgegen.
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Die Linksammlung lässt sich über die Suchmaske filtern. Schlagworte können kombiniert werden:
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Bedeutung bestimmter Schlagworte
- Internetseiten: Umfasst auch Apps
- Norm: Umfasst Rechtsnormen (Gesetze, Verordnungen) und technische Standards
Der Landesbehindertenbeauftragte der freien Hansestadt Bremen:
"Auf Webauftritten veröffentlichte Dokumente müssen ebenso barrierefrei sein, wie der Webauftritt selbst. Dies lässt sich am besten sicherstellen, wenn in allen Prozessen die Barrierefreiheit von Dokumenten bereits berücksichtigt wird. Achten Sie dabei auch auf eine verständliche Sprache."
Weiterführende Informationen und Anleitungen.