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Der Landesbehindertenbeauftragte der freien Hansestadt Bremen:
"Auf Webauftritten veröffentlichte Dokumente müssen ebenso barrierefrei sein, wie der Webauftritt selbst. Dies lässt sich am besten sicherstellen, wenn in allen Prozessen die Barrierefreiheit von Dokumenten bereits berücksichtigt wird. Achten Sie dabei auch auf eine verständliche Sprache."
Weiterführende Informationen und Anleitungen.
"Eine anpassbare Schnellreferenz zu den Bedingungen (Erfolgskriterien) und Techniken der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte 2.0"
Webangebote für alle zugänglich machen. Barrierefreie Webauftritte umsetzen und selbst prüfen. Stand: 10.09.2018