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"Accessibility requirements for ICT products and services"
"über die harmonisierte Norm für Websites und mobile Anwendungen zur Unterstützung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates". Verweist auf → "EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)"
Durchführungsbeschluss "zur Festlegung einer Überwachungsmethodik und der Modalitäten für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen"
"vom 11. Oktober 2018
zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102"
vom 26. Oktober 2016
"Mit dieser Richtlinie werden die Vorschriften festgelegt, nach denen die Mitgliedstaaten gewährleisten müssen, dass Websites — unabhängig von dem für den Zugang genutzten Gerät — und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen die Barrierefreiheitsanforderungen gemäß Artikel 4 erfüllen müssen."