1 Privater Link
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit informiert über die Anforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es gilt ab 28. Juni 2025.
Die EU-Richtlinie „European Accessibility Act (EAA)“ aus dem Jahr 2019 soll barrierefreien Produkten und Dienstleistungen den Weg zu ebnen. Die Richtlinie wurde mit dem „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ im Mai 2021 in deutsches Recht überführt. Digitale Barrierefreiheit für private Unternehmen: Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882.
"Accessibility requirements for ICT products and services"
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSGV in Kraft. Es enthält z.B. Regelungen zu E-Books, E-Readern und für den E-Commerce-Bereich. Seit 2022 gibt es auch eine Konkretisierung durch die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSGV.
Weitere Informationen bei der dzblesen.de und dem boersenverein.de.
"Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG)" vom April 2019
Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz - BbgBGG) vom 11. Februar 2013 (GVBl.I/13, [Nr. 5])
Deutsche Übersetzung der "Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0". Zur aktuellen Fassung WCAG 2.1 (die 17 zusätzliche Erfolgskriterien hat) gibt es keine deutsche Übersetzung.
Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin vom 4. März 2019
"Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung - BITV 2.0"
"über die harmonisierte Norm für Websites und mobile Anwendungen zur Unterstützung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates". Verweist auf → "EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)"
Durchführungsbeschluss "zur Festlegung einer Überwachungsmethodik und der Modalitäten für die Berichterstattung der Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen"
Brandenburgische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz. Vom 17.09.2019
A customizable quick reference to Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2 requirements (success criteria) and techniques.
"Links zu allen rechtlichen Vorgaben zur EU zur digitalen Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen seit dem Jahr 2016."
"vom 11. Oktober 2018
zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102"
vom 26. Oktober 2016
"Mit dieser Richtlinie werden die Vorschriften festgelegt, nach denen die Mitgliedstaaten gewährleisten müssen, dass Websites — unabhängig von dem für den Zugang genutzten Gerät — und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen die Barrierefreiheitsanforderungen gemäß Artikel 4 erfüllen müssen."