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    Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen
Die EU-Richtlinie „European Accessibility Act (EAA)“ aus dem Jahr 2019 soll barrierefreien Produkten und Dienstleistungen den Weg zu ebnen. Die Richtlinie wurde mit dem „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ im Mai 2021 in deutsches Recht überführt. Digitale Barrierefreiheit für private Unternehmen: Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882.