Nach dem Gesetz zur Stärkung der Barrierefreiheit (BFSG) kann die Behörde zur Überwachung des Marktes bei einem Verstoß Strafen von bis zu 10.000 beziehungsweise 100.000 Euro verhängen. Daneben kann aber auch der Weiterbetrieb einer Dienstleistung (§ 29) beziehungsweise das Anbieten eines Produktes untersagt werden. Deshalb liegt es immer im Interesse des Anbieters, Verbraucher-Hinweise auf Verstöße […]