Die digitale Barrierefreiheit von Webseiten, Dokumenten und mobilen Anwendungen ist eine Verpflichtung für alle öffentliche Stellen. Doch wie baue ich das in Ausschreibungs- und Vergabeverfahren ein? Die „Überwachungsstelle des Bundes für Barrierefreiheit von Informationstechnik“ (BFIT-Bund) hat hierzu eine Handreichung veröffentlicht, die Sie sich online ansehen oder als PDF- oder Word-Datei herunterladen können.
Geht Barrierefreiheit auch nachträglich?
(Update 2. Veranstaltung) Was tun, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist? Noch immer werden Online-Dienste und Webseiten ins Netz gestellt, die nicht barrierefrei sind. Auch von öffentlichen Verwaltungen, die es ja besser wissen müssten.