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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) informiert über Sachstand und Maßnahmen zum "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (BFSG)".
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit informiert über die Anforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es gilt ab 28. Juni 2025.
Das Bundesportal zur IT-Barrierefreiheit soll ein breites Informationsangebot von einschlägigen Normen bis hin zu guten Beispielen bereit halten und stetig erweitert werden.
Auf dem Bundesportal zur IT-Barrierefreiheit findet sich ein Standardvorgehen des Bundes, um Barrierefreiheit in Entwicklungs- und Ausschreibungsunterlagen einzuarbeiten. Dieses Vorgehen beinhaltet auch einen Standardanforderungskatalog, der interaktiv die Barrierefreiheits-Anforderungen für Maßnahmen und Projekte ermittelt. Ergänzt wird das Standardvorgehen durch den Vergabebaustein. Er hilft den für die Vergabe Verantwortlichen dabei, die Anforderungen an die Barrierefreiheit bei der Beschaffung von IT-Systemen in der Vergabeunterlage abzubilden.
Die hessische Landesbeauftragte für barrierefreie IT hat in Kooperation mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat den Vergabebaustein Barrierefreiheit entwickelt.
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSGV in Kraft. Es enthält z.B. Regelungen zu E-Books, E-Readern und für den E-Commerce-Bereich. Seit 2022 gibt es auch eine Konkretisierung durch die Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSGV.
Weitere Informationen bei der dzblesen.de und dem boersenverein.de.