Update: Aktuell ist V3.2.1 (2021-03) (PDF). Bereits mit Stand November 2019 hat das „Europäische Institut für Telekommunikationsnormen“ (ETSI) den Standard „EN 301 549“ in V3.1.1 veröffentlicht. Der Standard konkretisiert die Anforderungen der „Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen“.
Pflichtlinks für Websites
Durch die nachfolgenden Gesetze ergeben sich zwei – für öffentliche Stellen drei – Pflichtlinks (und die hier zu treffenden Angaben):
Hörgeräte aus der Zukunft
Haben Sie das auch schon erlebt? Der Mensch mit dem Hörgerät kann sich im Restaurant nur schwer auf ein Gegenüber konzentrieren. Künftige Hörgeräte sollen daher erkennen, wem man zuhören will.
Henne, iPhone und VoiceOver
Mit VoiceOver bietet Apple Menschen mit Sehbehinderung auf seinen iPhones eine sinnvolle Unterstützung. Ist VoiceOver aktiv, dann erhalten Schaltflächen und Eingabefelder einen dunklen Rahmen. Bei Berührung wird der Name der Schaltfläche vorgelesen und erklärt, was zu tun ist.
Markdown und Barrierefreiheit
Dieser Text ist in Markdown geschrieben. Damit lassen sich Textdokumente einfach in einem Editor gestalten. Sie bleiben übersichtlich, lesbar und können in HTML konvertiert werden. Aber sind sie auch barrierefrei?