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Whitehouse.gov mit Erklärung zur Barrierefreiheit

Die US-Regierung hat zeitgleich mit der Amtseinführung von Präsident Biden am 20. Januar 2021 die Website des Weißen Hauses erneuert. Sie beinhaltet nun auch eine Erklärung zur Barrierefreiheit. Das ist ein guter Einstieg, denn manchmal fängt man am besten an, indem man einfach anfängt.


Auch alle Öffentlichen Stellen in der EU, die die Barrierefreiheit ihrer Website bislang noch nicht im Blick hatten, könnten mit einer Erklärung zur Barrierefreiheit beginnen. Wie sie aufgebaut wird, steht in der Mustererklärung zur Barrierefreiheit (EU-Durchführungsbeschluss 2018/1523).

Vergleich

Das Accessibility Statement (englisch) des Weißen Hauses stellt zunächst allgemein fest:

Diese Selbstverpflichtung zur Barrierefreiheit für alle beginnt mit dieser Website und unseren Bemühungen, sicherzustellen, dass alle Funktionen und alle Inhalte für alle Amerikaner zugänglich sind.

Konkreter wird es im zweiten Abschnitt:

Unsere laufenden Bemühungen um Barrierefreiheit zielen darauf ab, die Kriterien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.1, Stufe AA zu erfüllen.

Damit unterstützt das Weiße Haus den selben internationalen Standard, den sich auch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf die Fahne geschrieben haben. Und das, obwohl der in den USA geltende Standard Section 508 (englisch) bislang nur die ältere Version WCAG 2.0 (AA) vorgibt.

Screenshot der Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website des Weißen Hauses. Textausschnitt übersetzt im Text dieses Artikels.

Lob und Verbesserung

Mike Giffort hat in „WhiteHouse.gov: Beginning an accessibility journey“ (englisch) weitere Verbesserungen der Erklärungsseite vorgeschlagen. So könnten neben den Telefonnummern als Rückkanal auch eine E-Mail-Adresse, ein Online-Formular, ein Twitter-Konto genannt werden. Damit wäre es möglich, einen Screenshot beizufügen. E-Mail-Adresse oder Online-Formular sieht die EU ebenfalls vor. Der vom Weißen Haus angebotene Telefon-Support wird in der EU-Mustererklärung als fakultatives Angebot aufgelistet:

(6) zusätzliche telefonische Hilfe für Menschen mit Behinderungen und Hilfestellung für Nutzer unterstützender Technologien;

Giffort schlägt vor, nicht barrierefreie Website-Inhalte zu benennen. Und einen Weg zu beschreiben, wie sich barrierefreie Versionen anfordern lassen. Dabei spielt auch der künftige Umgang mit PDF-Dateien eine Rolle. Hier verweist Giffort auf die in England angestoßene Initiative des HTML bevorzugt. Daneben könnte auf der Seite beschrieben werden, wie das Weiße Haus bei der Barrierefreiheit seiner Website vorgeht und auch, wie getestet wird.

Daneben könnten auf der Seite auch andere Aspekte der Barrierefreiheit des Weißen Hauses aufgeführt werden: Barrierefreie Touren, barrierefreie Toiletten.

Einige der vorgenannten Aspekte sind bei den Vorgaben der EU bereits vorgesehen. Die anderen scheinen interessante Überlegungen für künftige Weiterentwicklungen.