Berliner Kriterien zur Barrierefreiheit von Software (K.O.-Kriterien)

In Berlins öffentlicher Verwaltung müssen Websites und Software alle Bedingungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) oder der Konformitätsstufe AA der „Web Content Accessibility Guidelines (deutsche Übersetzung)“ (WCAG 2.1) erfüllen. So ähnlich gilt das bundesweit. Doch in der Praxis klappt das nicht immer. In Berlin gibt die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit deshalb eigene Standards für barrierefreie clientbasierte Software […]