Bis zum Inkrafttreten am 28. Juni 2025 mag noch Zeit sein, doch die vergeht schnell. Dann gelten auch in der Privatwirtschaft Anforderungen zur Barrierfreiheit für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Dieses BFSG dient der Umsetzung des European Accessibility Act (EAA).