Voraussichtlich noch im November 2024 erscheint die harmonisierte Norm EN 301 549 mit der Version 4.1.1. Sie bringt unter anderem eine Aktualisierung auf die Erfolgskriterien der empfohlenen WCAG 2.2.
Die Abschnitte 9.1 bis 9.4 der EU-Norm folgen weiterhin den Prinzipien und Erfolgskriterien in der Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)
, doch nun in deren Version 2.2 vom 5. Oktober 2023. Dadurch wird Kriterium (9.4.1.1 Parsing) entfernt und sechs Kriterien werden neu in die EU-Norm aufgenommen:
- 9.2.4.11 Focus Not Obscured (Minimum) (AA)
- 9.2.5.7 Dragging Movements (AA)
- 9.2.5.8 Target Size (Minimum) (AA)
- 9.3.2.6 Consistent Help (A)
- 9.3.3.7 Redundant Entry (A)
- 9.3.3.8 Accessible Authentication (Minimum) (AA)
Eingebettete Webseiten
Der derzeitige Entwurf EN 301 549 V4.1.1c (2024-11) – V.0.0.3
behandelt auch die Frage nach dem Umgang mit Webseiten, die in Software/Apps eingebettet angezeigt werden. Daher könnten diese ggf. die Definition einer Webseite nicht erfüllen. In diesem Fall sind laut Anmerkung 3 die Anforderungen des Kapitels 11 Software
der EU-Norm anzuwenden.
In Kapitel 9 führt das dazu, dass die bisherige Formulierung Where ICT is a web page, it shall satisfy WCAG 2.1 Success Criterion …
bei jedem Erfolgskriterium in Where ICT is or includes a web page it shall satisfy WCAG 2.2 Success Criterion …
geändert wird. ICT steht für Information and Communication Technology
.
Der 210 Seiten starke Entwurf der Hamonisierten Norm weist noch eine Vielzahl weiterer Änderungen auf und wird derzeit diskutiert. Der letzte Stand liegt daher noch nicht vor.