Tipps & Tricks

Feedback-Mechanismus einfach und überall erreichbar

Für Institutionen des Bundes gilt: Die Erklärung zur Barrierefreiheit muss von jeder Seite einer Website erreichbar sein. Der Feedback-Mechanismus, um elektronisch Kontakt aufzunehmen, soll von jeder Seite einer Website unmittelbar zugänglich und einfach zu benutzen sein (§ 7 BITV). Auch die Erklärung zur Barrierefreiheit muss auf den Feedback-Mechanismus verweisen.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat für seine Website einen eleganten Weg gefunden, das umzusetzen. Dabei werden die Nutzer nicht mit gleichlautenden Links in der Fußzeile verwirrt: „Barrierefreiheit“ führt zur Erklärung, „Barriere melden“ (mit vorangestelltem Sinnbild eines Briefumschlags) öffnet eine neue E-Mail mit dem Programm des Nutzers. Die E-Mail-Adresse der Internetredaktion des BVerfG ist ebenso eingetragen, wie der Betreff „Barriere melden“ und das Gerüst eines Anschreibens. Bequemer geht es nicht. Auch die URL der Seite, von der aus die E-Mail erstellt wurde, ist bereits hinterlegt. Das erspart der Redaktion des Gerichts Rückfragen.

Weiterführend hilft Selfhtml.org: Verweise auf Mailadressen. Und wenn Sie die Adresse der Seite in die E-Mail einsetzen möchten, auf der der E-Mail-Link angeklickt wurde, experimentieren Sie mit der PHP-Variable $_SERVER[REQUEST_URI].