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EU aktualisiert Barrierefreiheitsanforderungen auf WCAG 2.2

Mit Version 4.1.1 vom 24. August 2026 übernimmt die Harmonisierte Norm EN 301 549 V4.1.1 (2026-09) den aktuellen Stand der WCAG-Empfehlungen. Die vorherige Version war „EN 301 549 (V3.2.1) (03-2021)“.

Zu den wichtigsten Änderungen zählen:

  • Die Anforderungen der Abschnitte 9 (Web), 10 (Non-web documents) und 11 (Non-web software) wurden aktualisiert, um sie an die WCAG 2.2-Empfehlung anzupassen;
  • Ein neuer Anhang ZAstrong> zeigt den Zusammenhang zwischen dem vorliegenden Dokument und den grundlegenden Anforderungen der
    Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Richtlinie (EU) 2016/2102) auf. ZA ist eine Aktualisierung von Anhang A aus der vorherigen Fassung der Norm;
  • Ein neuer Anhang ZBstrong> zeigt den Zusammenhang zwischen dem vorliegenden Dokument und den grundlegenden Anforderungen der
    Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Richtlinie (EU) 2019/882) aufzeigt;
  • Ein neuer Abschnitt A.2 ermöglicht, die Konformität bestimmter IKT-Produkte und -Dienstleistungen mit den
    grundlegenden Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 zu bewerten.

Mitgliedsstaaten der EU müssen veraltete nationale Standards bis zum 31. Mai 2028 aktualisieren.