Allgemein

EU aktualisiert Barrierefreiheitsanforderungen auf WCAG 2.2

Mit Version 4.1.1 vom 24. August 2026 übernimmt die Harmonisierte Norm EN 301 549 V4.1.1 (2026-09) den aktuellen Stand der WCAG-Empfehlungen. Die vorherige Version war „EN 301 549 (V3.2.1) (03-2021)“.

Zu den wichtigsten Änderungen zählen:

  • Die Anforderungen der Abschnitte 9 (Web), 10 (Non-web documents) und 11 (Non-web software) wurden aktualisiert, um sie an die WCAG 2.2-Empfehlung anzupassen;
  • Ein neuer Anhang ZA zeigt den Zusammenhang zwischen dem vorliegenden Dokument und den grundlegenden Anforderungen der
    Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Richtlinie (EU) 2016/2102) auf. ZA ist eine Aktualisierung von Anhang A aus der vorherigen Fassung der Norm;
  • Ein neuer Anhang ZB zeigt den Zusammenhang zwischen dem vorliegenden Dokument und den grundlegenden Anforderungen der
    Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (Richtlinie (EU) 2019/882) aufzeigt;
  • Ein neuer Abschnitt A.2 ermöglicht, die Konformität bestimmter IKT-Produkte und -Dienstleistungen mit den
    grundlegenden Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 zu bewerten.

Mitgliedsstaaten der EU müssen veraltete nationale Standards bis zum 31. Mai 2028 aktualisieren.