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Bundesportal zur IT-Barrierefreiheit

Am 16.11.2022 startete das Bundesportal zur IT-Barrierefreiheit. Es soll ein breites Informationsangebot von einschlägigen Normen bis hin zu guten Beispielen bereit halten und stetig erweitert werden.

Die Herausgeber des Portals sind das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) und die hessische Landesbeauftragte für barrierefreie IT. Sie beabsichtigen, mit diesem Portal die praktische Umsetzung der IT-Barrierefreiheit so weit wie möglich zu erleichtern. Dabei richten sie sich auch an Unternehmen, Vereine und Verbände sowie weitere öffentliche Stellen auf Landes- und Kommunalebene.

Hintergrund ist die europaweite Verpflichtung der öffentlichen Verwaltungen auf allen Ebenen zur Barrierefreiheit in der Informationstechnik. Geltendes Recht ist, dass jegliche IT öffentlicher Stellen barrierefrei nutzbar sein muss und zwar unabhängig vom eventuellen Vorliegen, der Art oder Schwere einer Behinderung.

Die Barrierefreiheit ist in § 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) definiert:

„Barrierefrei sind […] Systeme der Informationsverarbeitung, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig.“