Allgemein

Berliner Kriterien zur Barrierefreiheit von Software (K.O.-Kriterien)

In Berlins öffentlicher Verwaltung müssen Websites und Software alle Bedingungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) oder der Konformitätsstufe AA der „Web Content Accessibility Guidelines (deutsche Übersetzung)“ (WCAG 2.1) erfüllen. So ähnlich gilt das bundesweit. Doch in der Praxis klappt das nicht immer. In Berlin gibt die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit deshalb eigene Standards für barrierefreie clientbasierte Software heraus.

Und da gilt für Websites und Software: Wenn sie nicht beim Abschluss des Vertrages bzw. bei der Softwareeinführung barrierefrei sind, müssen sie spätestens nach Ablauf eines Jahres barrierefrei sein. Damit das nicht in die falsche Richtung führt, gibt es in Berlin Ausschlusskriterien (sogenannte K.O.-Kriterien). Diese müssen bei Abschluss des Vertrages bzw. bei der Einführung der Software alle erfüllt sein.

23 Barrierefreie K.O.-Kriterien in Berlin

Die Nummerierung folgt der WCAG.

  • 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt. Alternativtexte für Nicht-Text-Elemente.
  • 1.2.1 reine Audio- und Videoinhalte. Alternativen für Aufgezeichnete Audio- und Video-Dateien
  • 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet). Aufgezeichnete Videos mit Untertiteln
  • 1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet). Audiodeskription oder Volltext-Alternative für Videos
  • 1.3.1 Informationen und Beziehungen
  • 1.3.2 bedeutungsvolle Reihenfolge
  • 1.3.3 Sensorische Eigenschaften
  • 1.3.5 Eingabezweck bestimmen
  • 1.4.1 Benutzung von Farbe. Ohne Farben nutzbar
  • 1.4.3 Kontrast (Minimum). Kontraste von Texten (min. 4,5:1 für normalen Text, min. 3:1 für großen Text) und Rändern (min. 3:1) ausreichend
  • 1.4.4 Textgröße Ändern. Text auf 200% vergrößerbar
  • 1.4.11 Nicht-Text-Kontrast. Kontrast von Nicht-Textelementen ausreichend (min. 3:1)
  • 2.1.1 Tastatur. Vollständige Tastaturbedienbarkeit
  • 2.1.2 Keine Tastaturfalle
  • 2.2.1 Zeitangaben anpassbar
  • 2.3.1 Blitzen, Dreimalig oder unterhalb Grenzwertes. Kein dreimaliges Flackern oder Blitze innerhalb einer Sekunde
  • 2.4.3 Fokus-Reihenfolge
  • 2.4.4 Linkzweck (Kontext)
  • 2.4.7 Fokus sichtbar
  • 2.5.3 Beschriftung (Label) im Namen
  • 3.2.1 bei Fokus. Keine unerwartete Kontextänderung bei Fokus
  • 3.2.2 bei Eingabe – Keine unerwartete Kontextänderung bei Eingabe
  • 3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen. Beschriftungen und Anweisungen von Formularelementen
  • 4.1.2 Name, Rolle, Wert

Weitere Berliner Standards

Neben den Ausschlusskriterien wurden auch Berliner Standards zu folgenden Themen veröffentlicht:
– Verständliche Sprache
– Word
– PowerPoint

Angekündigt sind zudem PDF, MS Excel und Berliner Standards für mobile Anwendungen.

Die Berliner Standards werden zweimal im Jahr in der sogenannten „IKT-Architektur“ evaluiert und festgeschrieben.