Tipps & Tricks

Pflichtlinks für Websites

Durch die nachfolgenden Gesetze ergeben sich zwei – für öffentliche Stellen drei – Pflichtlinks (und die hier zu treffenden Angaben):

Impressum:

  • Telemediengesetz (TMG): 2007

Datenschutz:

  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): 2016
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): 2018

Barrierefreiheit (nur für öffentliche Stellen):

  • Richtlinie (EU) 2016/2102: 2016
  • Barrierefreie Informationstechnik-Verordnungen (BITV) von Bund und Ländern: 2019

Alle drei sind auf jeder Seite gut sichtbar anzubringen. Zumeist werden sie im Kopf- oder Fußbereich erwartet.

Sinnvoll erscheint zudem, sie in alphabetischer Reihenfolge aufzuführen:
Pflichtlinks: Barrierefreiheit, Datenschutz, Impressum